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Kommunal- und Verwaltungsreform

Die Vorbereitung und Durchführung einer Kommunal- und Verwaltungsreform gehört zu den politischen Schwerpunkten der rheinland-pfälzischen Landesregierung in der 15. Legislaturperiode. Zwar haben sich die vor über 30 Jahren im Rahmen der letzten großen Kommunalreform in Rheinland-Pfalz landesweit herbeigeführten Änderungen prinzipiell bewährt. Gleichwohl besteht landesweit Übereinstimmung dahingehend, dass die derzeitigen Kommunal- und Verwaltungsstrukturen in Rheinland-Pfalz einer Weiterentwicklung und Optimierung bedürfen, um die Verwaltung des Landes und der Kommunen zukunftsfähig zu machen.

Gründe für die neuerliche Reform sind insbesondere die mit dem demographischen Wandel verbundenen Herausforderungen, die teilweise erhebliche Veränderung der Bedeutung und des Umfangs öffentlicher Aufgaben und die für eine Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben relevanten technologischen Entwicklungen. In seiner Regierungserklärung vom 30. Mai 2006 hat der Ministerpräsident ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf einer guten Basis aufgebaut werden kann.

Im Rahmen der letzten großen Funktional- und Gebietsreform (1965 – 1973) sind die kommunalen Strukturen in Rheinland-Pfalz landesweit umfangreich geändert worden. Die damals geschaffenen Strukturen haben im Wesentlichen unverändert Bestand. An diesem bewährten Gerüst – der Kommunalstruktur von rechtlich eigenständigen Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten – wird die Landesregierung festhalten.

Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung vom 30. Mai 2006 auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ihm eine umfassende Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Reformprozess besonders wichtig ist. Auf der Grundlage der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten hat der Ministerrat am 19. September 2006 einen Beschluss gefasst, wonach sich die Reform im Wesentlichen auf drei Hauptthemen beziehen soll:

  • Optimierung der Zuständigkeiten für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben,
  • Optimierung von Verfahrensabläufen und
  • Optimierung der kommunalen Gebietsstrukturen.

Der Ablauf der Kommunal- und Verwaltungsreform soll folgendermaßen aussehen:

  1. Phase: Erarbeitung der Eckpunkte der Reform,
  2. Phase: Erarbeitung der Zielplanung der Reform (einschließlich der neuen kommunalen Landkarten),
  3. Phase: Erarbeitung der notwendigen Regelwerke.  

Links zur Kommunal- und Verwaltungsreform

Statistisches Landesamt

Downloads

Download-Icon Regierungserklärung.pdf
Download-Icon Auszug Regierungserklärung.pdf
Download-Icon Beschluss Ministerrat.pdf
Download-Icon Aufgabenliste.pdf
Download-Icon Erstes Gesetz KVR 01
Download-Icon Zweites Gesetz KVR 01